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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11885
OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterung bei der Frage nach der Kausalität eines Medikaments mit vermutetem Gefährdungspotential für den Herzinfakt eines Patienten mit sonstigen Risikofaktoren; Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis

  • gesr.de PDF

    Herzinfarkt nach VIOXX - Beweislast?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 5; AMG § 84 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines später vom Markt genommenen Medikaments für den Herzinfakt eines 73-jährigen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Herzinfarkt kein Beweis gegen Medikament

  • test.de (Pressemeldung)

    Herzinfarkt kein Beweis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    Diese sind im Produkthaftungsprozess in Fällender Verletzung von Warnpflichten durch einen Hersteller nicht anzuwenden (BGH NJW 1992, 560).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    In den mit der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen, insbesondere der des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1988 (BGHZ 104, 323 ) ging es nicht um die Frage, ob ein Produkt fehlerhaft und schadensursächlich war.
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    Soweit der Kläger rügt, das Landgericht habe fehlerhaft die von Prof. Dr. K. aufgestellte Vermutung, der Herzinfarkt sei beim Schneeschaufeln aufgetreten, in den Tatbestand übernommen, ist auf die Bindungswirkung der vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zu verweisen (§ 529 Abs. 1 ZPO ; BGH MDR 2007, 853 ).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Als andere Umstände im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 3 AMG kommen etwa der Gesundheitszustand des Geschädigten (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2 AMG; Kullmann, in Festschrift Gerda Müller, 2009, S. 253, 258; Ufer/Metzmacher, JR 2009, 95, 96), insbesondere eine sich schicksalhaft verschlechternde Grunderkrankung oder eine hinzutretende Erkrankung (vgl. Voit in Dieners/Reese, Handbuch des Pharmarechts, 2010, § 13 Rn. 38; siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1382; LG Hagen, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 6 O 7/06, juris Rn. 23; für die Rechtslage vor Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 AMG: OLG Celle, VersR 1983, 1143, 1144; OLG Köln, OLGR 2007, 518; OLG Koblenz, OLGR 2009, 399, 400; siehe auch Melber/Moelle, aaO S. 79), oder besondere Lebensgewohnheiten des Geschädigten wie starker Alkohol- oder Zigarettenkonsum (vgl. Prütting/Guttmann, aaO; Ufer/Metzmacher, aaO) in Betracht.
  • OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen

    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 16.03.2010, VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 in Bestätigung der Entscheidung des Senates vom 05.02.2009, 5 U 1116/08) ist in Fällen der vorliegenden Art kein Raum für Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des "groben Behandlungsfehlers".

    In die Bewertung sind alle bekannten Umstände, sei es, dass der Kläger selbst sie vorträgt oder dass sie unstreitig oder vom Gericht selbst festgestellt sind, einzubeziehen (Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08).

    Ein Beweis des ersten Anscheins wird nämlich durch feststehende, d.h. erwiesene oder unstreitige Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH MDR 2010, 806 = NJW-RR 2010, 1331 = MedR 2011, 575; BGH VersR 1997, 835 ; BGH NJW 1994, 46 jeweils m. w. N.; Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08, MedR 2010, 332).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11329
OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08 (https://dejure.org/2009,11329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.02.2009 - 14 U 1786/08 (https://dejure.org/2009,11329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 14 U 1786/08 (https://dejure.org/2009,11329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Körperverletzung unter Minderjährigen beim Schlittschuhlaufen: Haftungsprivileg und Mitverschulden; Schmerzensgeldbemessung bei Abtrennung eines Zeigefingerendgliedes; Eintrittspflicht für Zukunftsschäden

  • rabüro.de

    Zur Haftung von Jugendlichen für Verletzungen beim Bockspringen auf einer Eisbahn

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Haftung unter Jugendlichen für Verletzungen beim Bockspringen auf einer Eisbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung unter Jugendlichen für Verletzungen beim Bockspringen auf einer Eisbahn

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 688
  • SpuRt 2010, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94

    Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
    In seiner Entscheidung vom 21. Februar 1995 (VI ZR 19/94, Rn. 14, zitiert nach juris) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich betont, dass es sich bei der Beteiligung an Kampfspielen wie Fußball um eine eigenständige Fallgruppe mit haftungsrechtlichen Besonderheiten handelt, die nicht auf anders gelagerte Sachverhalte Übertragen werden können.

    Allerdings muss sich das Verhalten des Klägers, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, mit Blick auf sein eigenes Verhalten am Grundsatz von Treu und Glauben messen lassen (BGH, Urteil vom 21. Februar 1995, VI ZR 19/94, Rn. 16, zitiert nach juris); denn der Kläger war mit dem "Bockspringen" ausdrücklich einverstanden.

    Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge einer Nichthaftung des Schädigers ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1995, VI ZR 19/94, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 10.08.2001 - 13 O 284/98

    Schmerzensgeldbegehren des Geschädigten aus einem Verkehrsunfall (hier:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
    Das Landgericht Düsseldorf erkannte im Fall eines 6-jährigen Mädchens, das einen Zeigefingerendgliedteilverlust an der linken Hand erlitten hatte, im Jahr 2001 auf ein Schmerzensgeld von 6.135,- EUR (Quelle: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, beck-online, Urteil vom 10.8.2001,13 O 284/98).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.1990 - 1 O 5683/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
    Ebenfalls 5.000,-- EUR erhielt ein Mann durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zugesprochen, der anlässlich eines Hundebisses das Ringfingerendglied verloren hatte (Quelle: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, beck-online, Urteil vom 20.12.1990, 1 O 5683/90).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1974 (NJW 1975, 109 ff.), wonach der Teilnehmer eines Fußballspiels nicht für solche einem Mitspieler zugefügte Verletzungen haftet, die trotz Einhaltung der Spielregeln eingetreten sind, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Bamberg, 19.04.1972 - 1 U 168/71
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
    Auch der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 19. April 1972 (NJW 1972, 1820) ist nicht geeignet, die Tatbestandsmäßigkeit der Verletzungshandlung in Zweifel zu ziehen.
  • OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16

    Verkehrsunfall - Versetzung des Geschädigten in Ruhestand aufgrund der

    Außerdem ist das Verschulden des Antragsgegners (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln) bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (vgl. insgesamt OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2014 - 9 W 4/14 - juris unter Bezugnahme auf BGH VersR 1995, 471; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1112; OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.02.2009, - 14 U 1786/08 -, juris; Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015, § 253 Rn. 15 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.07.2008 - 4 U 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23960
OLG Schleswig, 25.07.2008 - 4 U 13/08 (https://dejure.org/2008,23960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.07.2008 - 4 U 13/08 (https://dejure.org/2008,23960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 4 U 13/08 (https://dejure.org/2008,23960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Zur Haftung des Insolvenzverwalters aus übergeleitetem Recht des Bürgen

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des Auftraggebers einer Bankbürgschaft; Voraussetzungen eines eigenkapitalersetzenden Darlehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.2008 - 4 U 13/08
    Zwar sind die Regeln über eine kapitalersetzende Gesellschafterleistung (hier Bürgschaft) auch zu Lasten eines ausgeschiedenen Gesellschafters anzuwenden, wenn der Tatbestand, aus dem sich für den Fall einer Inanspruchnahme des Bürgen ein Rückgriffsanspruch gegen die Gesellschaft ergeben könnte, noch im Zusammenhang mit dessen Gesellschafterstellung begründet worden ist (BGH NJW 1981, 2570 - 2573).
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